Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bayerische Landesamt für Schule legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für die Internetauftritte des Web-Portals, bestehend aus dem für freigeschaltete Dienststellen zugänglichen Serviceportal at:las (service.las.bayern.de) sowie dem internen Bereich (at.las.bybn.de).
Unterstützung der Barrierefreiheit
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Für eine möglichst barrierearme Verwendung bieten wir Ihnen aktuell folgende Unterstützungen:
- Kontrastmodus aktivieren/deaktivieren: Mit dieser Funktion können die Les- und Erkennbarkeit erhöht werden, indem die Kontraste der Inhalte gesteigert werden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Serviceportal und interner Bereich:
- Die „Expertenansicht“ zur Ansicht von Antrags-Listen ist in ihrer aktuellen Version nicht barrierefrei. Ersatzweise kann die Standardansicht genutzt werden.
- Nach dem Schließen von Modalen wird der Fokus nicht immer automatisch auf das auslösende Element zurückgesetzt.
- Änderungen der Schriftgröße im Browser werden nicht auf den Webseiten übernommen.
- Beim erfolgreichen Abschließen eines Arbeitsschrittes wird im oberen rechten Bildschirmrand eine „Erfolgsmeldung“ eingeblendet. Dies ist für einen Screenreader nicht einsehbar.
Interner Bereich:
- Der Bereich „Statistiken“ ist aufgrund der Verwendung komplexer Darstellungselemente aktuell nicht barrierefrei.
Barrieren melden
Falls Sie Fragen zur aktuellen Umsetzung der Barrierefreiheit haben oder Sie uns über nicht dokumentierte Barrieren informieren wollen, bitten wir Sie unseren persönlichen at:las-Support zu kontaktieren.
- Telefon: 09831 5166 999
- E-Mail: atlas@las.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle BITV
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Web: ldbv.bayern.de
Die Internetseite wurde von der TWINCUBES GmbH geprüft. Dabei fanden die relevanten Prüfpunkte der EU-Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen nach harmonisiertem europäischen Standard der EN 301 549, Version 3.2.1. Anwendung.
Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.
Diese Erklärung wurde am 27.08.2024 erstellt und wird regelmäßig überprüft.